Kapitel 1.10 Vorschriften fr die Sicherung

Bemerkung: Fr Zwecke dieses Kapitels versteht man unter "Sicherung" die Manahmen oder Vorkehrungen, die zu treffen sind, um den Diebstahl oder den Missbrauch gefhrlicher Gter, durch den Personen, Gter oder die Umwelt gefhrdet werden knnen, zu minimieren.